Arbeitsschutzkleidung ist dann wichtig, wenn beim Arbeiten Gefahr für den Körper besteht

Arbeitskleidung an sich sind Kleidungsstücke ohne spezifische Schutzwirkung. Sie werden getragen zum Schutz der Zivilkleider vor Verschmutzung und/oder zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes innerhalb eines Unternehmens zum Beispiel durch textile Veredelung mit einem Firmenlogo (z. B. mit Firmenlogo). Diese gelten nicht als persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Schutzkleidung ist der Unterbegriff für persönliche Schutzausrüstungen. Damit gemeint ist Kleidung, die die persönliche Kleidung bedeckt, bzw. ersetzt und für den Schutz gegen eine oder mehrere Gefahren konzipiert wurde wie beispielsweise Wetterschutzanzug, Wärmeschutzanzug oder Schnittschutzhosen.

In unseren Showrooms im Shoppyland Schönbühl und in der Unternehmenszentrale in Uetendorf (nur mit Termin) finden Sie eine Auswahl an Modellen. Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl Ihrer Arbeitsschutzkleider zum Beispiel hinsichtlich Schutzfunktion und Individualisierbarkeit mit Ihrem Firmenlogo.

Arten von Schutzbekleidung
  • Chemikalienschutzkleidung (EN 943-1, EN 943-2, EN 14605, EN ISO 13982-1, EN 13034)
  • Hitze- und Brandschutzkleidung (EN ISO 11612)
  • Kälteschutzkleidung (EN 342)
  • Schweisserschutzkleidung (EN ISO 11611)
  • Strahlenschutzkleidung (EN 943)
  • Wetterschutzkleidung (EN 343)
  • Warnkleidung (EN 20471)
  • Schnittschutzkleidung (EN 381-1 bis 5, EN ISO 13998)
  • Funktionelle Unterbekleidung
Wann ist Schutzkleidung zu benutzen?

 Geeignete Schutzkleidung ist zur Verfügung zu stellen und zu benutzen, wenn mit einer Gefährdung des Körpers zu rechnen ist durch:

  • mechanische Einwirkungen,
    z. B. spitze und scharfe Gegenstände, sich bewegende Teile wie Wellen, Strahlmittel
  • chemische Einwirkungen,
    z. B. Säuren, Laugen, Lösemittel, Stäube, Öle
  • biologische Einwirkungen,
    z. B. Mikroorganismen, Bakterien, Viren, Pilze
  • thermische Einwirkungen,
    z. B. Wärmestrahlung, Kontaktwärme, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen, Lichtbogen, Kälte
  • physikalische Einwirkungen,
    z. B. Strahlung, Nässe, Stäube
  • elektrische Einwirkungen
    z. B. Berührungsspannung, Funkenbildung auch durch elektrische Entladungen
  • Nichterkennbarkeit der Person (Warnkleider)
    z. B. Arbeiten im Straßen- bzw. Verkehrsbereich
  • Einwirkung von Feuchte und Witterung
    z. B. Arbeiten im Freien.
Was ist bei der Benutzung von Schutzkleidung besonders zu beachten?
  • Auf Grund der verschiedenen Anforderungen gibt es keine universell einsetzbare Schutzkleidung. Material und Ausführung der Schutzkleidung variieren entsprechend der vorliegenden Gefährdungen und dem Anspruch an Funktionalität bezüglich Wärme-, Kälte und Feuchtigkeitsaustausch.
  • Isolierende Schutzanzüge ohne Wärmeausgleich können von geübten Personen maximal 30 Minuten getragen werden. Längere Tragezeiten können die Gesundheit schädigen.
  • Die sachgerechte Reinigung, Pflege und Reparatur, die den Anweisungen des Herstellers entsprechen, sind Voraussetzung für einen vollumfänglichen Schutz.
  • Schadstoffe dürfen nicht in Arbeitsschuhe oder -stiefel gelangen. Durch Tragen der Schutzhosen über den Stiefeln oder einer ausreichend langen Schürze kann dies verhindert werden.
  • Die Schutzkleidung sollte in regelmässigen Zeitabständen auf ihre Gebrauchstauglichkeit überprüft werden.
  • Der Hersteller der Schutzkleidung muss Anweisungen zur Handhabe, Lagerung und Pflege mitliefern.
  • Bei hochsommerlicher Hitze oder an besonders warmen Arbeitsplätzen darf der Arbeitgeber verlangen darf, dass Schutzkleidung, auch wenn sie langärmlig ist, getragen werden muss.
Was ist bei der Auswahl, Beschaffung und Benutzung besonders zu beachten?

Um die Auswahl und Beschaffung von Warnkleidern für einen bestimmten Arbeitsbereich sicherzustellen, ist es notwendig die auftretenden Gefahren zu ermitteln und die Beurteilung der Risiken vorzunehmen.

Kennzeichnung

Schutzkleidungen müssen die CE-Kennzeichnung und zusätzlich die Kennzeichnung nach der jeweils geltenden europäischen Norm tragen. Diese Kennzeichnung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name, Handelsname oder andere Formen der Identifizierung des Herstellers bzw. seines autorisierten Vertreters
  • Typenbezeichnung, Handelsname oder Codes
  • Grössenbezeichnung
  • Nummer der einschlägigen Europäischen Norm
  • Piktogramme und Leistungsstufen, falls von Bedeutung
  • Textilkennzeichnung
  • Pflegekennzeichnung

Der Lieferant von Schutzkleidung ist vom Betrieb eingehend darüber zu informieren, gegen welche Gefahren die Schutzkleidung zu schützen hat.

Regelwerke und weitere Informationen zu Schutzkleidung siehe 1337.5

Normen der Schutzbekleidung

Kleider bedecken uns nicht nur, sie schützen uns auch vor vielfältigen Gefährdungen im Alltag. Sei  es vor Natureinflüssen oder vor beruflich bedingten Risiken. Um Unfälle zu vermeiden, gibt es gesetzliche Grundlagen und Normen, welche verbindlich sind.

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